www.svazurich.ch/pdf/001.004d.pdf
Anmeldeformular Hilflosenentschädigung
www.ipwin.ch
ipw Integrierte Psychiatrie Winterthur
www.gemeindepsychiatrie.net
Gemeindepsychiatrie Winterthur
ulla.ott@bluewin.ch
Ulla Ott, Budgetberatung
www.heilsarmee-winterthur.ch/?Rpage=casa.html
Christliche Anlaufstelle für Soziale Anliegen
www.ref.ch/frauenhilfe-winterthur/Verein/verein.html
Evangelische Frauenhilfe Winterthur
www.admin.ch/ch/d/as/2003/3837.pdf
Link zum vollständigen Text der 4. IV.Revision
(Auszug aus der 4. IV-Revision)
Bundesgesetz
über die Invalidenversicherung
(IVG)
Änderung vom 21. März 2003
Artikel 42 Anspruch
...
3 Als hilflos gilt ebenfalls eine Person, welche zu Hause lebt und wegen der
Beeinträchtigung der Gesundheit dauernd auf lebenspraktische Begleitung
angewiesen ist.
Ist nur die psychische Gesundheit beeinträchtigt, so muss für die
Annahme einer Hilflosigkeit mindestens ein Anspruch auf eine Viertelsrente
gegeben sein. Ist eine Person lediglich dauernd auf lebenspraktische Begleitung
angewiesen, so liegt immer eine leichte Hilflosigkeit vor. Vorbehalten bleibt
Artikel 42 bis Absatz 5.